Abfallarten: Was darf wo rein?
In unserem Wertstoffhof oder per Container nehmen wir Ihre Abfälle gerne entgegen.
Kommen Sie einfach bei uns in Engstingen-Haid vorbei oder fragen Sie uns per E-Mail info@AREC.de oder Telefon 07129 / 936 758-0.
Wir verwerten zuverlässig für Sie:
Gemischte Abfälle
Abfall zur Verwertung
- Holz
- Schrott und Metalle, einschließlich Legierungen, Kabel
- Verpackungsstyropor / Polystyrole Dämmstoffe
- Rigipsplatten / Rigipsplatten mit Styropor-Isolierung
- Mörtelreste
- Beton, Fliesen, Ziegel und Keramik
- verschmutztes Papier
- Kunststoffe
- Glasabfälle
- Farbeimer, restentleert oder ausgetrocknet
- Küchen- und Kantinenabfälle
- verschmutzte Folien
- Verpackungen aus Papier, Kartonage, Folien oder Kunststoffe
- Heraklith-Baustoffe
- Folien
- Verpackungsmaterialien aus Kunststoffe
- Verpackungsmaterialien aus Papier und Kartonage
- Kunststoffe
- Kartonagen / Papier
- Umreifungsbänder aus Metall und Kunststoff
- Etiketten
- Siedlungsbfälle
Was darf nicht rein?
- Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
- Asbesthaltige und asbetzementhaltigen Abfälle
- Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
- Staubende und leicht verwehbare Abfälle
- Flüssige oder schlammförmige Abfälle
- Krankenhausspezifische Abfälle
- Isolier- und Dämmstoffe
- Grünabfälle, Sträucher
- Abfälle aus Brandschäden
- belastete Hölzer
- Sonderabfälle jeglicher Art
Mineralwolle
muss in speziell dafür vorgesehenen Gewebesäcken verpackt sein.
Bauschutt
Bauschutt verwertbar
Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien.- Mauerwerk
- Ziegelsteine
- reiner Betonabbruch
- Fliesen und Kacheln
- Dachziegel
- Waschbecken und Toilettenschüsseln aus Keramik, keramisch Kantenlänge < 0,5 m, andere Kantenlängen müssen gesondert angefragt werden
Was darf nicht rein?
- Mörtel- oder Putzreste
- Steine aus Blähton
- Holz
- Folien
- Tapeten
- Kabel
- PVC-Rohre
- Isolier- und Dämmstoffe
- Gips- und Gipskartonplatten
- Dachpappe
- Metalle wie z. B. Träger
- Moniereisen
- Heizkörper
- Türen
- Fensterrahmen mit Glasresten
- Kunststoffe
- Papier
- Heraklith- und Fermacellplatten
- Asbesthaltige Materialien, Spritzasbest
- Gipshaltiges Material wie Leichtbaustoffe oder Rigipsplatten
- Liaporsteine
- Ytong
- Hebel
- Polystyrole Dämmstoffe
Bauschutt, nicht verwertbar
- Gipsplatten
- Gipskartonplatten (Rigipsplatten)
- Gips und Gipsreste
- Baugips
- Mauerwerk
- Ytong- oder Hebelsteine
- Leichtbaustoffe
- Bims
- Steine aus Blähton
- Mörtel- oder Putzreste
Was darf nicht rein?
- Gipsabfälle, die mit organischen Stoffen verunreinigt sind
- Baustellenabfall
- Erde
- Gipsabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
- Holzabfälle
- Baumischabfälle
- Polystyrole Dämmstoffe
Aspesthaltige Abfälle
müssen in speziell dafür vorgesehenen Gewebesäcken verpackt seinSchwerer Baustellenmischabfall
mineralischer Bauschutt mit < 10 % - Anteil von Stroh, Spreu & MüllGummi
Altreifen
- PKW-Reifen mit oder ohne Felge
- Motorradreifen
- LKW-Reifen mit oder ohne Felge
- Traktor-Reifen
- Fahrradreifen
- EM-Reifen
Gummiabfälle
- Schläuche
- Produktionsabfälle
- Türdichtungen
- Hydraulik-Schläuche
- Baggerketten aus Gummi
- Förderbänder
Holz
Holz A I
- naturbelassenes Altholz
- Paletten aus Vollholz, z. B. Europaletten
- Industriepaletten
- Transportbehälter
- Verschläge
- Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenkisten und ähnliche Kisten aus Vollholz
- Möbel aus naturbelassenem Vollholz (unbehandelte Massivholzmöbel)
- Verschnitt von naturbelassenem Vollholz
- Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung nach 1989)
Was darf nicht rein?
- Altholz der Sorten A II bis A IV
- Verleimtes, gestrichenes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz
- Mit Holzschutzmittel behandeltes Altholz
- Imprägniertes Altholz
- Altfenster
- Sägemehl, -späne
- Baumgeäst, Baumstämme, Wurzelstöcke, Rinde
- Verfaultes Holz
- Mit Steinen, Erde und sonstigem Schmutz verunreinigtes Holz
- Holz mit Fremdstoffen (z. B. Teerpappe, Teppich, Fensterglas, Kunststoff-, Stoff-, Textilteile und Mauerteile aus Gips, Backstein, Beton etc.)
Holz A II
- Verpackungsholz und Holzwerkstoffe ohne schädliche Verunreinigungen
- Möbel mit holzfurnierten Paletten und Transportkisten aus Holzwerkstoffen
- Möbel ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung
- Bauholz
- Spanplatten und Dielen
- Küchenarbeitsplatten aus Holzwerkstoffen
- Fehlböden, Bretterschalungen aus dem Innenausbau
- Beschichtete und ungeschichtete Spanplatten und Sperrhölzer
- Profilblätter für die Raumausstattung, Deckenpaneelen, Zierbalken ohne gefährliche Stoffe
- Paletten aus Holzwerkstoffen, Paletten mit Kunststoffklötzen
- Transportkisten aus Holzwerkstoffen
- Türblätter und Zargen von Innentüren
Was darf nicht rein?
- Altholz der Sorten A III und A IV
- Mit Holzschutzmittel behandeltes und imprägniertes Altholz
- Altfenster
- Sägemehl, -späne
- Baumgeäst, Baumstämme, Wurzelstöcke, Rinde
- Verfaultes Holz, Brandholz
- Mit Steinen, Erde und sonstigem Schmutz verunreinigtes Holz
- Spanplatten oder Möbel mit PVC-Beschichtungen
Holz A III
- Verpackungsholz mit Verbundmaterialien
- Möbel mit Beschichtungen
- Paletten mit Verbundmaterialien
- Möbel mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung (Kunststofffurniere)
- Altholz aus dem Sperrmüll
- Beschichtete und unbeschichtete Spanplatten
- Sperrholzplatten und -abschnitte
Was darf nicht rein?
- Altholz der Sorte A IV
- Holzschutzmittel behandeltes und imprägniertes Altholz
- Althölzer mit halogenorganischen Verbindungen
- Altfenster
- Sägemehl, -späne
- Baumgeäst, Baumstämme, Wurzelstöcke, Rinde
- Verfaultes Holz, Brandholz
- Mit Steinen, Erde und sonstigem Schmutz verunreinigtes Holz
- Holz mit Fremdstoffen (z. B. Teerpappe, Teppiche, Fensterglas, Kunststoffe Textilien, Mauerteile oder Gips)
Holz A IV
- Behandeltes Holz, z. B. mit Holzschutzmitteln lackiertes Holz
- ebenso schadstoffbelastetes Holz, z. B. Bahnschwellen, Jägerzaun, Stirnholzpflaster, Palisaten
- Holz aus Dachkonstruktionen
- Sortimente aus dem Garten und Landschaftsbau
- Gartenmöbel
- Hopfenstangen, Rebpfähle (nur mit Analyse der Schwermetalle)
- Parkett mit Teerkleber
- Werkstattboden aus Holz
- Fensterholz ohne Glas
Was darf nicht rein?
- Baumgeäst, Baumstämme, Wurzelstöcke, Rinde
- Altfenster mit Glas
- Kyanisiertes Altholz
- Sägemehl, -späne
- Verfaultes Holz
- Mit Steinen, Erde und sonstigem Schmutz verunreinigtes Holz
- Holz mit Fremdstoffen (z. B. Teerpappe, Kunststoff-, Mauerteile aus Gips, Backsteinen, Beton, etc.)
Kunststoffe, Folien
Folien
- Säcke aus Folienmaterial, eingefärbt oder mit Aufdruck etc.
- Stretchfolien
- Abdeckfolien, die nicht verschmutzt sind
- Folienstücke, die mit wenigen Klebebändern versehen sind
- Folienstücke, die bedruckt sind
- Größere Tragetaschen
- Kunststofffolie natur
- Folienstücke aus PE, nicht eingefärbt, ohne Aufkleber, Aufdruck und sonstige Anhaftungen
- Schrumpfhauben aus PE von Palettenumhüllungen, nicht eingefärbt, ohne Aufkleber, Aufdruck und sonstige Anhaftungen
- Luftpolsterfolie aus PE ohne Aufkleber, Aufdruck und sonstige Anhaftenden
Nicht als Folie angenommen werden:
- Kunststofffolie verschmutzt
- Abdeckfolien, mit trockener Farbe oder Staub verunreinigt
- Agrarfolien
- Kunststoffteile
- Folien, die nicht aus Polyethylen (PE) bestehen (z. B. so genannte Knisterfolie)
- Kleinfolien, unter DIN A4 Blattgröße
- Folien, die überwiegend mit Klebebänder versehen
Metalle
Metallabfälle
- Aluminium (Profile, Bleche, Vollmaterial)
- Kupfer (Leichtkupfer, Schwerkupfer, Elektrokabel, Elektromotoren, Milberrry)
- VA-Abfälle
- Messing
- Blei
- Zink
- Zinn
- u.v.m
Papier, Kartonage
Papier, Pappe & Kartonagen
- Zeitungen
- Zeitschriften
- Kartons
- Pappverpackungen
- Prospekte
- Papiertüten
- saubere Papierservietten
- Büropapier
- Kataloge
- Wellpappe
- Druckereiabfälle
Was darf nicht rein?
- Verbundverpackungen (Tetrapak)
- Kunststofffolien
- Getränkedosen und Konservendosen
- Plastiktüten
- Kakao-, Kaffee- und Saftpackungen oder Becher
- Kohle- und Blaupapier
- Pergament- und Butterbrotpapier
- Tapeten (neu oder gebraucht)
- Windeln
- Papiertaschentücher und Hygienepapier
- Aktenordner
Schrott
Schrott
Eisenhaltige Schrott und Metallabfälle wie:- Mischschrott
- Träger
- Moniereisen
- Produktionsabfälle (Späne, Drehteile, Stanzabfälle usw.)
- Blechabfälle
- Dachrinnen
- saubere entleerte Kanister und Fäßer
- Konstruktionsteile
- Bremsscheiben
- Baustahl
- Gussabfälle
Nicht in den Schrott- und Metallsorten enthalten sein dürfen:
- Hohlkörper, wie z. B. Gasflaschen und Druckbehälter, Feuerlöscher
- Unkontrollierbare geschlossene Gebinde
- Schrott und Metalle mit anhaftenden umweltschädlichen Stoffen (z. B. Asbest, Bitumen)
- Schrott und Metalle mit anhaftenden umweltschädlichen Flüssigkeiten (z. B. Benzin, Öl)
- Maschinenteile, Getriebe und ähnliches, die noch umweltschädliche Flüssigkeiten enthalten (z. B. Benzin, Öl)
- Selbstentzündliche Materialien oder Teile
- Munitionsteile oder sonstige Sprengkörper
- Radioaktives Material mit einer Radioaktivität über dem Umgebungsniveau
- Anhaftungen und Schmutz, die beim Umschlag, Transport oder Verarbeitung, die Gesundheit von Personen oder die Umwelt gefährden